{"id":3363,"date":"2014-02-17T15:23:38","date_gmt":"2014-02-17T15:23:38","guid":{"rendered":"http:\/\/gefaehrdungsanalyse.org\/?page_id=3363"},"modified":"2014-02-17T19:31:12","modified_gmt":"2014-02-17T19:31:12","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/?page_id=3363","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id='layer_slider_1'  class='avia-layerslider main_color avia-shadow  avia-builder-el-0  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first  container_wrap sidebar_right' style='  height: 221px; max-width: 1140px; margin: 0 auto;' ><\/div><div id='after_layer_slider_1'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap sidebar_right' style=' '  ><div class='container' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-3363'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><h2>AGB<\/h2>\n<\/div><\/section>\n<div  style='height:25px' class='hr hr-invisible   avia-builder-el-2  el_after_av_textblock  el_before_av_textblock '><span class='hr-inner ' ><span class='hr-inner-style'><\/span><\/span><\/div>\n<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><p><strong>\u00a7 1 Pr\u00e4ambel<br \/>\n<\/strong>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdr\u00fccklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben.<br \/>\n1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen \u00fcber Lieferung von Waren gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Leistungen (Reparaturen, Wartungen etc.)<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsabschluss<br \/>\n<\/strong>2.1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer nach Erhalt der Bestellung eine Auftragsbest\u00e4tigung abgesandt hat oder der K\u00e4ufer direkt das Auftragsformular unterfertigt und dem Verk\u00e4ufer ausfolgt. In jedem Fall hat die Verk\u00e4uferin das Recht, im Falle von Kalkulationsirrt\u00fcmern binnen einer Frist von zwei Wochen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br \/>\n2.2. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers sind f\u00fcr den Verk\u00e4ufer nur dann verbindlich,, wenn diese vom Verk\u00e4ufer gesondert anerkannt wurden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Pl\u00e4ne und Unterlagen <\/strong><br \/>\n3.1. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben \u00fcber Ma\u00dfe, Fassungsverm\u00f6gen, Preis. Leistung, Einsparung und dergleichen sind nur ma\u00dfgeblich, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen ist.<br \/>\n3.2. Pl\u00e4ne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets das geistiges Eigentum des Verk\u00e4ufers. Jeder Verwertung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Ver\u00f6ffentlichung und Vorf\u00fchrung darf nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung des Verk\u00e4ufers erfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Liefer- und Montagefrist <\/strong><br \/>\n4.1. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Liefer- und Montagefrist mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung, fr\u00fchestens jedoch mit Datum der Auftragsklarheit.<br \/>\n4.2. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuf\u00fchren.<br \/>\n4.3. Verz\u00f6gert sich die Lieferung (Montage) durch einen auf Seiten der Produktionsfirma eingetretenen Umstand, so wird eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfirst gew\u00e4hrt.<br \/>\n4.4. Hat der Verk\u00e4ufer einen Liefer (Montage-) verzug verschuldet, so kann der K\u00e4ufer entweder Erf\u00fcllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfirst vom Vertrag zur\u00fccktreten. Im Falle von Sonderanfertigungen ist bei Bemessung der Nachfrist entsprechend zu ber\u00fccksichtigen, dass der Verk\u00e4ufer bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden kann.<br \/>\n4.5. Wurde die in Art. 4.4. vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verk\u00e4ufers nicht eingehalten, so kann der K\u00e4ufer durch einseitige schriftliche Mitteilung vom Vertrag zur\u00fccktreten. Der K\u00e4ufer hat in diesem Fall das Recht auf Erstattung der f\u00fcr die nicht gelieferten Waren oder f\u00fcr die nicht verwendbaren Waren geleistete Anzahlungen und, soweit der Lieferverzug durch grobes Verschulden des Verk\u00e4ufers verursacht wurde, auf Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen die er bis zur Aufl\u00f6sung des Vertrages und f\u00fcr dessen Durchf\u00fchrung machen musste und die nicht weiter verwendet werden k\u00f6nnen. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzustellen. Jedenfalls ist die Haftung des Verk\u00e4ufers beschr\u00e4nkt auf die H\u00f6he des Auftragswertes, sofern nicht Vorsatz auf Seiten des Verk\u00e4ufers vorliegt.<br \/>\n4.6. Andere als die in Art. 4 genannten Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer aufgrund dessen Lieferverzuges sind ausgeschlossen.<br \/>\n4.7. Verhindert der K\u00e4ufer die Montage am vertraglich vereinbarten Ort und\/oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, so kann der Verk\u00e4ufer die Einr\u00e4umung der Montagem\u00f6glichkeit verlangen und\/oder unter Setzung einer Frist zur Erm\u00f6glichung der Montage vom Vertrag zur\u00fccktreten. Sofern die Ware auf Kosten bereits ausgesondert wurde, kann der Verk\u00e4ufer die Einlagerung und Hinterlegung der Ware auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers vornehmen. Der Verk\u00e4ufer kann in diesem Falle neben dem Kaufpreis f\u00fcr das Produkt auch die Montagekosten verrechnen sowie f\u00fcr alle gerechtfertigten Aufwendungen, die durch den Annahmeverzug des K\u00e4ufers entstanden sind, Schadenersatz begehren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Preis<\/strong><br \/>\n5.1. Der Verk\u00e4ufer ist unbeschadet des R\u00fccktrittsrechtes nach \u00a7 2.2 \u00fcber den Zeitraum von 3 Monaten ab Angebotslegung an die von ihm genannten Preise gebunden. Bei l\u00e4ngerer Lieferfrist oder bei nicht rechtzeitiger Annahme durch den K\u00e4ufer ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Preis\u00e4nderungen and den K\u00e4ufer weiterzuverrechnen.<br \/>\n5.2. Bei Vertragsabschluss mit freibleibenden Preisen wird der am Tag der Lieferung bzw. Montage geltende Verkaufspreis berechnet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Zahlung <\/strong><br \/>\n6.1. Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht gem\u00e4\u00df schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung der Verk\u00e4ufers abweichende Zahlungstermine vereinbart wurden, ist die H\u00e4lfte der Kaufsumme bei Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung zahlbar, der Rest unmittelbar nach Montage und Rechnungslegung.<br \/>\n6.2. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, Zahlungen wegen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen und sonstige vom Verk\u00e4ufer nicht anerkannte Gegenanspr\u00fcche zur\u00fcckzuhalten oder zu kompensieren.<br \/>\n6.3. Ist der K\u00e4ufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann der Verk\u00e4ufer entweder auf Erf\u00fcllung des Vertrages bestehen und a) die Erf\u00fcllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der r\u00fcckst\u00e4ndigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben; b) den gesamten noch offenen Kaufpreis sofort f\u00e4llig stellen; oder unter Einr\u00e4umung einer angemessenen Nachfrist den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren.<br \/>\n6.4. Bei R\u00fccktritt des Verk\u00e4ufers trotz angemessener Nachfristsetzung hat der K\u00e4ufer \u00fcber Aufforderung des Verk\u00e4ufers bereits gelieferte Waren zur\u00fcckzugeben, bei montierten Waren die Demontage durch den Verk\u00e4ufer zu dulden und ihm Eresatz f\u00fcr die eingetretene Wertminderung der Waren zu leisten, alle gerechtfertigen Aufwendungen zu erstatten, die der Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrages machen musste und Schadenersatz f\u00fcr den entgangenen Gewinn zu leisten. Hinsichtlich noch nicht gelieferter und montierter Waren ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung zu stellen und hierf\u00fcr den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises sowie den Verdienstentgang in Rechnung zu stellen.<br \/>\n6.5. Bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung des Kauf- und Montagepreises beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer das Eigentum am Kaufgegenstand vor. Der K\u00e4ufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der K\u00e4ufer gehalten, das Eigentum des Verk\u00e4ufers geltend zu machen und diesen unverz\u00fcglich schriftlich zu verst\u00e4ndigen. Der K\u00e4ufer anerkennt die Sonderrechtsf\u00e4higkeit der Waren des Verk\u00e4ufers auch nach deren Montage.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Gew\u00e4hrleistung <\/strong><br \/>\n7.1 Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Gebrauchsf\u00e4higkeit der Ware beeintr\u00e4chtigenden Mangel, sofern bei dieser \u00dcbergabe der Ware zu beanstanden hat, zu beheben.<br \/>\n7.2. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, etwaige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich schriftlich dem Verk\u00e4ufer anzuzeigen. Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, die M\u00e4ngel nach seiner Wahl wie folgt zu beheben: a) die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachzubessern; b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zu demontieren zwecks Nachbesserung ; c) die mangelhafte Ware zu ersetzen; d) die mangelhaften Teile nachliefern und montieren. Eine Verl\u00e4ngerung der Gew\u00e4hrleistung erfolgt nur hinsichtlich des Mangels, nicht jedoch hinsichtlich der \u00fcbrigen Bestandteile der Ware.<br \/>\n7.3. Die gem\u00e4\u00df diesem Artikel ersetzten mangelhaften Waren oder Teile stehen dem Verk\u00e4ufer zur freien Verf\u00fcgung.<br \/>\n7.4. F\u00fcr die Kosten einer durch den K\u00e4ufer selbst vorgenommenen M\u00e4ngelbehebung hat der Verk\u00e4ufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. Sofern ohne schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers M\u00e4ngelbehebungen erfolgen, erlischt jedweder Gew\u00e4hrleistungsanspruch.<br \/>\n7.5. F\u00fcr diejenigen Teile der Ware, die der Verk\u00e4ufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verk\u00e4ufer nur im Rahmen der ihm selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<br \/>\n7.6. Jeder \u00fcber die Bestimmung des \u00a7 7 hinausreichenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verk\u00e4ufer sagt besondere Garantie- und Gew\u00e4hrleistungsfristen schriftlich in der Auftragsbest\u00e4tigung zu.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Haftung<br \/>\n<\/strong>8.1. Die Haftung der Verk\u00e4ufers ist ausgeschlossen f\u00fcr Verletzungen von Personen, f\u00fcr Sch\u00e4den an G\u00fctern, die nicht Vertragsgegenstand sind, sowie f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, und f\u00fcr Gewinnentgang, sofern nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Verk\u00e4ufers vorliegt.<br \/>\n8.2. Bei Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers wird, sofern nicht Punkt 8.1 Anwendung findet, der Schadenersatz bei einer Auftragsumme bis zu 3.500 \u20ac maximal 750 \u20ac und bei einer Auftragssumme von \u00fcber 3500 \u20ac auf bis zu 5 % der Auftragssumme, jedoch maximal 2.000 \u20ac begrenzt.<br \/>\n8.3 S\u00e4mtliche Schadenersatzanspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln an Lieferungen und\/oder Leistungen m\u00fcssen, sollte der Mangel durch den Verk\u00e4ufer nicht ausdr\u00fccklich anerkannt werden, innerhalb eines Jahres nach Lieferung durch den Verk\u00e4ufer gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls die Anspr\u00fcche erl\u00f6schen (Ausnahme \u00a7 7.6 zweiter Halbsatz).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort<\/strong><br \/>\n9.1. Gerichtsstand f\u00fcr alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das f\u00fcr den Sitz des Verk\u00e4ufers \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht Straubing. Der Verk\u00e4ufer kann jedoch auch ein anderes, f\u00fcr den K\u00e4ufer zust\u00e4ndiges Gericht anrufen.<br \/>\n9.2. Der Vertrag unterliegt dem Deutschen Recht.<br \/>\n9.3. F\u00fcr Lieferung und Zahlung gilt als Erf\u00fcllungsort der Sitz des Verk\u00e4ufers, auch dann , wenn die \u00dcbergabe und Montage vereinbarungsgem\u00e4\u00df an einem anderen Ort erfolgt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Erweiterte Garantieleistungen<\/strong><br \/>\n10.1 Die erweiterten Garantieleistungen m\u00fcssen schriftlich in der Auftragsbest\u00e4tigung zugesagt werden. Wie unter \u00a7 7 Abs. 7.6 in unseren allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgehalten.<br \/>\n10.2. Wir gew\u00e4hren 2 Jahre Garantie (gewerbliche Nutzung 1 Jahr) auf alle unsere Sensorprodukte. Ausgenommen sind Sch\u00e4den, die durch die Reinigung mit chlorhaltigen Mitteln oder durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung entstehen sowie Verschlei\u00dfteile.<br \/>\n10.3. Wir gew\u00e4hren 2 Jahre Garantie auf alle elektronischen Bauteile unserer Sensorprodukte, sofern diese durch unseren Kundendienst eingebaut und eingestellt wurden oder zumindest eine best\u00e4tigte Abnahme durch unseren Kundendienst erfolgte. Die Garantie erlischt, sofern Eingriffe in die Steuereinheit (Batteriewechsel) und ein \u00f6ffnen Produkte nicht von unserem Kundendienst sondern durch nicht autorisiertem Personal durchgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":1167,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"_bbp_topic_count":0,"_bbp_reply_count":0,"_bbp_total_topic_count":0,"_bbp_total_reply_count":0,"_bbp_voice_count":0,"_bbp_anonymous_reply_count":0,"_bbp_topic_count_hidden":0,"_bbp_reply_count_hidden":0,"_bbp_forum_subforum_count":0,"footnotes":""},"class_list":["post-3363","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3363","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3363"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3363\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3372,"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3363\/revisions\/3372"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1167"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/new.gefaehrdungsanalyse.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3363"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}