UNSERE KUNDEN
Für Kommunen, Wohnungsbauträger, Industriefirmen, Hotels usw. koordinieren und überwachen wir die rechtssichere Umsetzung der Beprobungspflicht. Dabei gibt es besondere Anforderungen die es zu beachten gilt.
WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFTEN
Gerade in Mietshäusern ist eine präventive Überprüfung der Beprobungsfähigkeit sehr wesentlich, um unangenehme Überraschungen und Kosten durch eine auffällige Trinkwasserprobe zu vermeiden.
SENIOREN- UND PFLEGEHEIME
Für Pflegeeinrichtungen gelten zusätzliche Anforderungen über die Trinkwasserverordnung hinaus. Diese Einrichtungen erfordern eine besondere Rücksicht bei der Trinkwasserbereitstellung.
KLINIKEN UND KRANKENHÄUSER
Die Trinkwasserverordnung findet hier zusammen mit der Richtlinie für Krankenhäuser Anwendung. In den hochsensiblen Bereichen (OP-Bereich, Intensivstation etc.) sind die Grenzwerte für Keime deutlich niedriger als in öffentlichen Bereichen.
STÄDTE UND KOMMUNEN
In den Städten und Landkreisen werden eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude unterhalten. Hier gilt es sehr differenziert vorzugehen, damit der Betreiber für die spezifischen Einrichtungen die größtmögliche Rechtssicherheit beim Betrieb der Anlage erhält.
INDUSTRIEBETRIEBE
Die Vorgaben der Trinkwasserverordnung zur Untersuchungspflicht auf Legionellen gelten hier mit bestimmten Einschränkungen. Denn über die anderen Gesetze und Regelwerke (BGB, Arbeitsstättenordnung etc.) besteht schon immer eine indirekte Pflicht.
HOTELS UND GASTRONOMIE
Hotelbetriebe sind gemäß der neuen Trinkwasserverordnung verpflichtet, einmal jährlich ihr Trinkwasser auf Legionellen hin überprüfen zu lassen. Mittlerweile wird diese Prüfung bereits von vielen Gästen nachgefragt und scheint zukünftig auch ein Qualitätskriterium zu werden.
CAMPING UND FREIZEITEINRICHTUNGEN
Die größten Risiken, sich mit Legionellen zu infizieren, bestehen in der Vor- und Nachsaison. Weniger Betrieb erhöht die Wasserstagnation und fördert das Keim-Wachstum.









